Was eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 / SWKI VA104 ist
Eine Hygieneinspektion ist die periodische Kontrolle des hygienischen Zustands einer raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) nach den Regelwerken VDI 6022 und SWKI VA104-01. Eine geschulte Fachperson prüft dabei, ob die Anlage sauber, keimarm und funktionsfähig ist — also ob die Zuluft, die Menschen in Schulen, Büros und öffentlichen Gebäuden einatmen, hygienisch einwandfrei bleibt. Geprüft werden unter anderem Filter, Wärmetauscher, Befeuchter, Luftkanäle und Kondensatabläufe.
Die Hygieneinspektion stellt den Zustand fest — sie ist keine Reparatur und kein Ersatz für die laufende Wartung. Verantwortlich dafür, dass sie stattfindet und dokumentiert wird, bleibt der Betreiber der Anlage, auch wenn die Durchführung an eine externe Fachperson vergeben wird (Fachquellen: haustechnik-hoch2.ch, gabrielrebsamen.ch, abgerufen 2026-07-15). Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, die Intervalle, wer die Inspektion durchführt und wie Sie als Auftraggeber Ergebnis und Nachweis einfordern.
So läuft eine Hygieneinspektion ab
Eine Hygieneinspektion folgt einem festen Ablauf, damit ihr Ergebnis vergleichbar und belastbar ist. In der Praxis umfasst sie diese Schritte:
- Vorbereitung und Sichtung der Unterlagen: Die Fachperson sichtet das Anlagenschema, frühere Protokolle und die zugänglichen Bauteile. So ist klar, was geprüft wird und was seit der letzten Inspektion offen war.
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Ort: Filter, Wärmetauscher, Befeuchter, Ventilatoren, Luftkanäle und Kondensatabläufe werden auf Verschmutzung, Korrosion, Feuchte und mikrobielles Wachstum geprüft — Bauteil für Bauteil.
- Messungen und Probenahmen bei Bedarf: Je nach Zustand und Anlagentyp kommen Messungen (etwa Temperatur, Feuchte) oder mikrobiologische Proben hinzu, um einen Verdacht zu belegen.
- Bewertung und Mängelaufnahme: Jeder Befund wird bewertet — vom einwandfreien Zustand bis zum wesentlichen Mangel, der kurzfristig behoben werden muss.
- Protokoll und Empfehlungen: Zum Schluss steht ein Prüfprotokoll mit Fotos, Bewertungen und Empfehlungen (Reinigung, Bauteiltausch, kürzeres Intervall). Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis.
Für Sie als Auftraggeber zählt am Ende nicht, dass jemand vor Ort war, sondern dass jeder geprüfte Punkt dokumentiert und bewertet zurückkommt.
Wer eine Hygieneinspektion durchführt
Eine Hygieneinspektion führt eine hygienisch geschulte Fachperson durch — im Umfeld von VDI 6022 oft Hygieneinspektor oder Fachkraft mit Hygieneschulung genannt. VDI 6022 unterscheidet Schulungskategorien (Kategorie A für die umfassenden Tätigkeiten wie die Hygieneinspektion, Kategorie B für einfachere Arbeiten); die vollständige Inspektion setzt die weitergehende Qualifikation voraus.
Diese Fachperson ist in aller Regel eine externe Firma, die Sie beauftragen. Genau hier liegt die Aufgabe des Betreibers: Sie vergeben die Inspektion an eine Fremdfirma, verantworten aber weiterhin, dass sie termingerecht erfolgt und dass ihr Ergebnis vollständig bei Ihnen ankommt. Die durchführende Fachperson dokumentiert vor Ort; Sie als Auftraggeber terminieren, kontrollieren und archivieren den Nachweis.
Hygieneinspektion und Wartung — nicht dasselbe
Hygieneinspektion und Wartung werden oft in einen Topf geworfen, sind aber zwei verschiedene Vorgänge. Die Inspektion stellt den Zustand fest und bewertet ihn; die Wartung erhält oder stellt den Zustand her — etwa durch Filterwechsel, Reinigung oder Bauteiltausch.
Für die Praxis heisst das: Die Hygieneinspektion ist eine eigene Auftragsart mit eigenem Intervall und eigenem Nachweis, sie ersetzt die laufende Wartung nicht — und die Wartung ersetzt nicht die Inspektion. Ein sauberer Nachweis unterscheidet beide klar, sonst bleibt am Ende offen, was tatsächlich geprüft und was nur instand gehalten wurde. In equova ist die Prüfung deshalb eine Auftragsart (Prüfung) neben Wartung und Reinigung — mit demselben Nachweis-Standard je Bauteil.
Intervalle: alle 2 oder alle 3 Jahre
Die Hygieneinspektion einer RLT-Anlage ist periodisch fällig, und das Intervall hängt davon ab, ob die Anlage die Luft befeuchtet:
- Mit Befeuchtung: alle 2 Jahre. Anlagen mit Luftbefeuchtung bieten Feuchte und damit ein höheres Risiko für mikrobielles Wachstum — sie werden häufiger geprüft.
- Ohne Befeuchtung: alle 3 Jahre. Anlagen ohne Befeuchtung werden im längeren Intervall inspiziert.
Diese Intervalle nennen übereinstimmend mehrere Fachquellen mit Bezug auf VDI 6022 und SWKI VA104-01 (haustechnik-hoch2.ch, gabrielrebsamen.ch, abgerufen 2026-07-15). Massgeblich für Ihre konkrete Anlage ist der aktuelle Wortlaut der Richtlinie; die Richtlinientexte selbst sind kostenpflichtig und hier bewusst nicht wiedergegeben. Wer mehrere Anlagen betreibt, muss vor allem eines im Griff haben: für jede einzelne Anlage das richtige Intervall — und den Termin, bevor er verstreicht.
Wie Sie als Auftraggeber Ergebnis und Nachweis einfordern
Als Auftraggeber fordern Sie den Nachweis am besten ein, bevor die Inspektion beginnt — indem Sie den Umfang vorgeben, statt hinterher zu hoffen, dass das Protokoll vollständig ist. Bewährt hat sich dieses Vorgehen:
- Umfang vorab festlegen: Halten Sie schriftlich fest, welche Bauteile geprüft werden und welche Angaben das Protokoll je Bauteil enthalten muss — Bewertung, Foto, Empfehlung.
- Foto je Bauteil verlangen: Ein Prüfprotokoll ohne Bild lässt sich im Nachhinein kaum überprüfen. Ein Foto je geprüftem Bauteil macht den Befund nachvollziehbar.
- Termin und Frist dokumentieren: Halten Sie fest, wann die Inspektion fällig war und wann sie erfolgt ist — sonst fehlt im Haftungsfall genau dieser Beleg.
- Nachweis bei sich behalten: Das Protokoll gehört in Ihre Ablage, nicht nur in die der Fachfirma. Wechselt die Firma, bleibt sonst das Wissen bei ihr.
Damit verschieben Sie die Kontrolle von «Rechnung gegen Behauptung» zu einem prüfbaren Nachweis — genau die Lücke, die eigentümerseitig am häufigsten offen bleibt.
Wie equova die Hygieneinspektion nachweisbar macht
equova ist die Instandhaltungsplattform aus Eigentümer-Sicht, mit der Eigentümerschaften und Liegenschaftsverwaltungen die an Fremdfirmen vergebene Wartung ihrer Gebäudetechnik kontrollieren und revisionssicher nachweisen — zuerst für Lüftungsanlagen. Für die Hygieneinspektion legt equova die Prüfung als Wartungsauftrag der Auftragsart Prüfung an, terminiert sie nach dem hinterlegten Intervall und macht sichtbar, welche Inspektion an welcher Anlage wann fällig ist. Vor Ort dokumentiert die Fachperson je Bauteil einen Foto-Nachweis mit Checkliste und Zustandsbewertung, fest einem Bauteil und Auftrag zugeordnet und in einem revisionssicheren Audit-Log festgehalten. Bewertet die Fachperson ein Bauteil als mangelhaft, entsteht daraus automatisch ein Mangel, den Sie bis zur Behebung verfolgen. So kommt das Ergebnis der Inspektion strukturiert bei Ihnen an — und bleibt bei Ihnen, auch wenn die Firma wechselt.